In einem Unternehmen kommen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht nicht selten vor. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung können anfallende Risiken abgesichert werden.
Von der Kapitalgesellschaft bis hin zur Einpersonenselbständigkeit, sollte sich jeder Firmeninhaber mit den Vorsorgemöglichkeiten durch den Firmenrechtsschutz beschäftigen.
Im Streitfall mit Kunden oder Vertragspartnern bietet der Firmenrechtsschutz die Möglichkeit, den geeigneten Rechtsbeistand zu beauftragen, ohne die Firmenliquidität zu gefährden.
Vor dem Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung sollte der Versicherungsnehmer in erster Linie auf den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes achten. Die Kosten, die im
Zusammenhang mit einem Prozess anfallen, sind häufig sehr hoch. Die Höhe der Versicherungssumme ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des optimalen Firmenrechtsschutzes.
Weiterhin ist entscheidend, welche Kosten im Streitfall tatsächlich von der Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Die allgemein gültigen Wartezeiten, in der Regel von 3
Monaten, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, da der Versicherungsnehmer vorher über keinen Versicherungsschutz verfügt.
Je nach der Deckungsvariante und der schriftlichen Vereinbarung übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung die Prozesskosten und die Kosten für die Honorare der Anwälte vor und
während eines Gerichtsverfahrens. Zu den Standardleistungen zählen bei vielen Anbietern auch die Übernahmen der Kosten bei der Erzielung eines Vergleichs oder bei einer
außergerichtlichen Einigung.
Gewöhnlich ist der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb nach Vertragsabschluss versichert. Tritt der Versicherungsfall auf dem direkten Weg von bzw. zur Arbeitsstätte
ein, sind auch die Arbeitnehmer in den Versicherungsschutz integriert. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Leistungen, wenn der Versicherungsfall mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer
und dem Unternehmen unmittelbar zusammenhängt.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften kann der Versicherungsnehmer auch differenzierter wählen für welche Gruppen der Versicherungsschutz gelten soll. Es können nur die
Geschäftsleitung, die Fachkräfte oder alle Mitarbeiter vertraglich integriert werden.
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Soll man eine Rechtsschutzversicherung zusammen mit anderen Versicherungen abschließen?
Eine Rechtsschutzversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil Prozess- und Anwaltskosten oft unerwartet auftreten und eine Schadensersatzklage sich auf
eine beachtliche Summe belaufen kann. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden gute Konditionen und Rabatte an, wenn sie mehrere Versicherungen zusammen abschließen. Dies ist für
die meisten Versicherungen eine praktische Sache, die sowohl Beiträge als auch Verwaltungsaufwand spart. Ist man als Kunde mit mehreren Versicherungen bekannt, so wird man
eventuell sogar besonders aufmerksam behandelt. Für die Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich eine solche Kombination mit anderen
Versicherungen bei demselben Anbieter jedoch nicht. Kommt es nämlich im Schadensfall zu einem Streit mit der Versicherung, so ist man auf die rückhaltlose Unterstützung der
Rechtsschutzversicherung angewiesen. Eine Klage gegen eine Versicherung aus demselben Haus ist aus juristischer Sicht für den Kunden zwar möglich, ist aber aus praktischen Gründen
nicht empfehlenswert. Manche Rechtsschutzversicherungen werden übrigens unter einem anderen Namen geführt als die anderen Versicherungen derselben Firma. Man sollte sich also vor
der Entscheidung für eine bestimmte Police informieren, zu welcher Firma der Anbieter der Rechtsschutzversicherung gehört. Hat man aber bei derselben Firma bereits eine andere
Versicherung, so kann man sich entweder für einen anderen Anbieter entscheiden, oder die bestehende Versicherung zu einer anderen Firma überführen. In jedem Falle sollte man den
Aufwand für den eigenen Rechtsschutz aber nicht scheuen, weil der Rechtsschutz für jeden Haushalt zur Existenzsicherung gehört.
Manchmal gerät man unverhofft in einen Rechtsstreit und braucht plötzlich die Unterstützung eines Anwaltes. Gerade wenn man selbst der Beklagte ist, trifft eine solche Situation
den Betroffenen unvorbereitet. Wer nun noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, erhält keinen Versicherungsschutz mehr, denn bereits im Gange befindliche oder absehbare
Rechtsstreitigkeiten werden von den Versicherungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Außerdem gibt es bei den meisten Versicherungen eine Wartezeit von
einigen Wochen, bis der Versicherungsschutz tatsächlich eintritt. Die Versicherer sichern sich durch diese Maßnahmen gegen unberechtigte Inanspruchnahme der
Versicherungsleistungen ab. Ist die Klage also erst einmal erfolgt, so ist es für den Abschluss der Police zu spät. Die Kosten für einen Rechtsstreit sind oft unerwartet hoch,
weil neben dem fälligen Anwaltskosten und Verfahrenskosten auch die entsprechenden Kosten der Gegenpartei fällig werden können. In diesem Fall ist der gute Rat des Anwaltes und
des Gerichtes im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Kommt dann noch ein hoher Schadensersatz hinzu, so kann ein solches Verfahren sogar in die Insolvenz führen oder das eigene
Unternehmen ruinieren. So muss es aber nicht kommen, denn schon für relativ geringe Beträge kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor den Kosten eines Gerichtsverfahrens schützen. Eine gute Rechtsschutzversicherung kostet in etwa so viel wie eine
Haftpflichtversicherung, die die meisten Haushalte natürlich haben. Gerade für Familien ist eine solche Absicherung gegen Haftungsrisiken und Prozesskosten existenziell wichtig,
denn Eltern können auch für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Kinder verursacht worden sind.
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