Welche Unfälle sind bei der Unfallversicherung nicht gedeckt?

Natürlich gibt es auch viele Unfälle die mit einer Unfallversicherung nicht abzudecken sind. Hierzu zählen unter anderem Unfälle, die dem Versicherten geschehen während der Ausführung einer Straftat, aber auch beim Versuch einer Straftat.

Auch Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Bürgerkriegs- oder Kriegsereignisse ereignen, unterstehen keinem Versicherungsschutz. Gleiches gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sollte der Versicherte hierbei auf der Seite der Unruhestifter stehen.

Vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen sind Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinstörungen beruhen. Beispielsweise gehören hierzu Schlaganfälle, epileptische Anfälle, aber auch Alkoholeinfluss. Einige Versicherungsgesellschaften berufen sich bei Trunkenheit nicht auf den Versicherungsausschluss, sollte der Blutalkoholwert unter 1,1 Promille liegen.

Ebenso sind Unfälle ausgeschlossen, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Wenn der Versicherungsnehmer als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich ein Luftfahrzeug nutzt, so ist der Versicherungsschutz ebenfalls nicht gegeben. Hierzu zählen keine Passagiere, sondern die Führer des Luftfahrzeuges, aber auch nur dann wenn der Unfall nicht bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt, da hier die gesetzliche Unfallversicherung absichern würde.

Gesundheitsschäden durch Strahleneinwirkung sind ebenfalls nicht versichert, hierzu zählen beispielsweise Röntgenstrahlen. Einige wenige Versicherungsgesellschaften schließen solche Schäden bereits teilweise ein.
Gesundheitliche Schäden, die durch Eingriffe oder Heilmaßnahmen, welche vom Versicherungsnehmer veranlasst wurden, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Alle Versicherungsausschlüsse werden aber auch vertraglich bei Abschluss einer Unfallversicherung festgehalten.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Die „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ und die„Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezeichnen die gleiche Versicherungsart.
25 Prozent der Bürger werden bundesweit jährlich arbeitsunfähig, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist somit für jeden Menschen enorm hilfreich.

Die Unterstützung vom Staat bietet bei Arbeitsunfähigkeit leider nur wenig Hilfe, denn die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nur wenigen Menschen vorbehalten. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die staatliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung voraussetzt, dass der Versicherte nicht mehr als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann.

Aber auch die Menschen, die aufgrund entsprechender Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente bekommen, erhalten nur etwa 30 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Gerade mal 15 Prozent werden gezahlt, wenn der Betroffene trotz seiner Arbeitsunfähigkeit noch mindestens drei bis sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann. Eine gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarten Rente.

Die meisten Menschen verdrängen das Risiko einer Berufsunfähigkeit und befassen sich auch nicht mit dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Aber fest steht, dass jeder vierte Arbeitnehmer bundesweit erwerbsunfähig wird und diese Gefahr für jeden Berufszweig relevant ist. Nicht nur körperlich tätige Berufsgruppen wie Maurer, Gerüstbauer und Dachdecker sind gefährdet, sondern auch Lehrer, Ärzte und Büroangestellte.

Somit besteht die Tatsache, dass die meisten Menschen durch psychische Ursachen arbeitsunfähig werden. Seltener hingegen sind Probleme im Bereich des Bewegungsapparats, Krebs oder auch Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Bei der privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist es völlig unerheblich, welche Ursache vorliegt, denn die vertraglich festgesetzte Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt der Versicherungsnehmer in jedem Fall.

Mehr: http://www.berufsunfaehigkeit-angebote.de/

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