Wohn & Hausratversicherung

In Deutschland sind inzwischen Naturkatastrophen keine Seltenheit mehr. Viele Immobilienbesitzer denken nicht an den richtigen Versicherungsschutz und bleiben dann im Ernstfall auf ihren Kosten sitzen. Für Hauskäufer und Bauherren ist eine zuverlässige Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. In den eigenen vier Wänden steckt oft der Großteil des Vermögens, der abgesichert sein sollte.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden sie durch Feuer, Wasser oder Sturm entstehen können. Eine Wohngebäudeversicherung gegen Feuer sollte unverzichtbar sein. Dabei sollten Bauherren beachten, dass bereits der Rohbau abgesichert werden kann. Die Police sollte, damit die Versicherungssumme wirklich für ein neues Haus reicht, immer mit dem gleitenden Neuwert abgeschlossen sein. Die Prämie und die Versicherungssumme werden einmal im Jahr angepasst. Der Bauherr sollte immer die unterschiedlichen Versicherungen vergleichen, um die günstigsten Angebote nutzen zu können.

Die unentbehrliche Police ist nicht nur für Sturmschäden zuständig, sondern zahlt auch , wenn es zu einem Feuer kommt. Darüber hinaus sind alle Folgeschäden abgesichert. Gegen Aufpreis bekommt der Versicherungsnehmer auch Kosten gegen Elementarschäden erstattet. Naturkatastrophen wie Lawinen, Schneemassen und Erdbeben verursachen oft große Schäden. In diesem Fall reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus. Es muss noch eine Elementarversicherung abgeschlossen werden, die vor allem an den Küsten oder im Hochgebirge sehr sinnvoll sind. Die Versicherung sollte immer mit dem gleitenden Neuwert abgeschlossen werden, damit im Ernstfall die Versicherung ausreicht, um die Kosten übernehmen zu können. So wird die Versicherungssumme jedes Jahr neu angepasst.

Was zählt zum Hausrat in der Wohnung?

Immer wieder herrscht Verwirrung bei den Dingen die von einer Hausratversicherung tatsächlich versichert sind. Allgemein kann man sagen, dass alles zum Hausrat gehört was sich innerhalb der Wohnung befindet. Dazu zählen nicht nur die Möbelstücke, sondern auch Gardinen, Pflanzen, Lampen, Spiegel sowie Elektro-und Haushaltsgeräte.

Sämtliche Gebrauchsgegenstände sind versichert. Hierzu zählen unter anderem Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen, Kleidung, Schuhe, Wäsche, Bücher, CDs und Videos. Außerdem elektrische Geräte und auch Musikinstrumente. Der Versicherungsschutz schließt außerdem die Verbrauchsgegenstände ein. Dies sind Nahrungs- und Putzmittel, aber auch Körperpflegeartikel. Es ist auch völlig unerheblich, ob die Packungen bereits angebrochen wurden oder noch ungeöffnet sind.

Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher und Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Antiquitäten sind nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mitversichert. Jedoch kann der Versicherungsnehmer diese Höchstgrenzen gegen einen Aufschlag ebenfalls erhöhen lassen.
Normalerweise sind zerbrochene Fensterscheiben oder Außentüren in der Hausratversicherung nicht abgedeckt, aber auch hier unterscheiden sich die Versicherungsgesellschaften mit ihren Bedingungen voneinander. Selbst Haustiere zählen zum Hausrat und zwar mit dem Wert für eine Neuanschaffung.

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Hausratversicherung jedem Menschen zu empfehlen, wobei sich vorab auch immer ein entsprechender Versicherungsvergleich empfiehlt.

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